Geek Bar ist ursprünglich eine Marke für nikotinhaltige Einweg Vapes und damit ein gutes Beispiel für den Unterschied zwischen zwei Produktwelten, die sich äußerlich stark ähneln.
Nikotinvapes sind in Deutschland regulär im Handel, unterliegen der Tabakerzeugnisverordnung, sind auf 2 Milliliter Tankvolumen und 20 Milligramm Nikotin pro Milliliter begrenzt und dürfen erst ab 18 Jahren abgegeben werden.
Cannabisvapes unterliegen dagegen dem KCanG und dürfen gewerblich überhaupt nicht verkauft werden.
Gemeinsame Zukunft: Beide Kategorien sind vom angekündigten Einwegverbot betroffen. Am 8. Mai 2026 kündigte die Bundesregierung ein Verkaufsverbot für Einweggeräte an, nachfüllbare Systeme sollen ausgenommen bleiben.









