Die Unterscheidung zwischen Hanf und Cannabis ist juristisch entscheidend, botanisch aber willkürlich. Es handelt sich um dieselbe Pflanzenart, getrennt allein durch einen Grenzwert.
Die Definition: Als Nutzhanf gilt Material aus zertifizierten EU Sorten mit einem THC Gehalt unter 0,3 Prozent. Alles darüber ist rechtlich Cannabis, unabhängig davon, wie die Pflanze aussieht.
Warum das für Käufer zählt: Aus Nutzhanf gewonnene CBD Produkte sind in Deutschland frei verkäuflich. Aus derselben Pflanzengattung gewonnene THC Produkte sind es nicht. Der Unterschied liegt nicht im Verfahren, sondern im Ausgangsmaterial.
Vorsicht bei Importbegriffen: Die amerikanische Definition von Hemp weicht ab und lässt Cannabinoide zu, die in Deutschland dem NpSG unterliegen.







