Kindersichere Verpackungen sind in regulierten Cannabismärkten Pflicht und im Graumarkt praktisch nie vorhanden.
Was eine kindersichere Verpackung ausmacht: Sie erfordert zwei gleichzeitige, koordinierte Bewegungen zum Öffnen, etwa Drücken und Drehen. Getestet wird gegen Kinder unter fünf Jahren nach genormten Verfahren.
Warum das bei Verdampfern zählt: Ein Gerät ohne Verschluss lässt sich von jedem Kind aktivieren. Zug aktivierte Geräte brauchen dafür nicht einmal einen Knopf.
In Deutschland: Verdampfer dürfen nach dem Jugendschutzgesetz nicht an Minderjährige abgegeben werden. Für die Aufbewahrung zu Hause gilt: verschlossen und außer Reichweite.







