Süßwarenverpackungen, die bekannten Marken nachempfunden sind, verletzen geltendes Markenrecht, und das ist keine Grauzone.
Der rechtliche Rahmen: Eingetragene Marken genießen Schutz nach dem Markengesetz und der Unionsmarkenverordnung. Wer Verpackung, Schriftzug oder Farbgebung übernimmt, begeht eine Markenverletzung, unabhängig vom Inhalt des Produkts.
Was Rechteinhaber tun: Mehrere große Süßwarenkonzerne gehen seit Jahren gegen solche Nachahmungen vor, mit Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und Schadensersatzforderungen.
Für Käufer bedeutet das: Solche Produkte stammen zwangsläufig aus dem unregulierten Markt. Es gibt keinen Hersteller, der Verantwortung übernimmt, und keinerlei Qualitätskontrolle.




