Der Zusammenhang zwischen essbaren Cannabisprodukten und Fahrtüchtigkeit wird oft unterschätzt, weil die Wirkung so lange anhält.
Die Rechtslage in Deutschland: Seit dem Cannabisgesetz gilt im Straßenverkehr ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Wer darüber liegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, bei Ausfallerscheinungen wird daraus eine Straftat.
Warum Esswaren besonders heikel sind: Die Wirkung hält vier bis acht Stunden an, der Nachweis im Blut deutlich länger. Wer abends konsumiert, kann am Morgen noch über dem Grenzwert liegen.
Für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21 gilt ein absolutes Verbot ohne Grenzwert.



