Wenn eine deutsche Traditionsmarke nachgeahmt wird, verschiebt sich die rechtliche Lage gegenüber ausländischen Marken deutlich.
Warum das anders ist: Der Rechteinhaber sitzt im Inland, die Marke ist beim Deutschen Patent und Markenamt eingetragen, und deutsche Gerichte sind unmittelbar zuständig. Abmahnungen und einstweilige Verfügungen laufen ohne Umweg über ausländische Verfahren.
Was das für Händler bedeutet: Wer solche Produkte anbietet, riskiert markenrechtliche Ansprüche zusätzlich zu den Problemen nach dem KCanG.



