Saisonale und limitierte Editionen sind im Cannabismarkt ein verbreitetes Verkaufsinstrument und bringen ein spezifisches Risiko mit.
Das Grundproblem: Halloween und ähnliche Anlässe sind genau die Zeiträume, in denen Süßwaren in Haushalten offen herumliegen und an Kinder verteilt werden. Wirkstoffhaltige Produkte in Saisonverpackung sind dann kaum von gewöhnlichen zu unterscheiden.
Was das praktisch heißt: Solche Produkte gehören zu keinem Zeitpunkt in die Nähe von Süßigkeiten, die für Kinder gedacht sind, und niemals in eine gemeinsame Schale.
Rechtlich in Deutschland: Essbare Cannabisprodukte dürfen gewerblich nicht abgegeben werden.



