Produktnamen, die auf Kriminalität anspielen, sind in dieser Kategorie verbreitet und haben eine Nebenwirkung, die Käufer selten bedenken.
Der praktische Punkt: Verpackungen sind Beweismittel. Bei einer Kontrolle oder einer Zollsendung wird das Produkt so bewertet, wie es sich selbst darstellt. Ein Name, der Handel oder Organisation nahelegt, hilft dabei nicht.
Der rechtliche Rahmen: In Deutschland unterscheidet das KCanG deutlich zwischen Besitz und Handeltreiben. Für die Einordnung zählen Menge, Verpackung, Aufteilung und Begleitumstände.




