Bestellungen aus dem Ausland sind der häufigste Weg, auf dem in Deutschland nicht verkehrsfähige Produkte ankommen sollen, und der Ablauf beim Zoll ist gut dokumentiert.
Was tatsächlich passiert: Sendungen aus Drittländern werden stichprobenartig kontrolliert, zunehmend mit Röntgentechnik und Spürhunden. Auffällige Sendungen werden geöffnet.
Die Folgen: Die Ware wird eingezogen. Der Empfänger erhält eine Mitteilung des Zolls, und je nach Menge folgt eine Anzeige. Zuständig ist dann nicht der Zoll, sondern die Staatsanwaltschaft.
Ein verbreiteter Irrtum: Wer nicht bestellt hat, bleibt straffrei. Die Beweislast liegt jedoch beim Empfänger.







