Nachahmungen deutscher Süßwarenmarken sind aus Herstellersicht eine besonders schlechte Wahl, und der Grund ist der Heimvorteil des Rechteinhabers.
Was zusammenkommt: ein im Inland ansässiger Markeninhaber mit eigener Rechtsabteilung, ein hoher Bekanntheitsgrad, der den Schutzumfang erweitert, und Gerichte, die den Verwechslungsmaßstab am deutschen Verbraucher ausrichten.
Bekanntheit erhöht den Schutz: Bei bekannten Marken greift der Schutz auch außerhalb der ursprünglichen Warenklasse, insbesondere wenn die Nachahmung den Ruf der Marke beeinträchtigt.




