Verpackungsdesign mit Figuren, Maskottchen und Sammelmotiven ist im Cannabismarkt weit verbreitet und aus Sicht des Jugendschutzes das mit Abstand kritischste Merkmal einer Produktkategorie.
Rechtlicher Hintergrund in Deutschland: Das Jugendschutzgesetz verbietet die Abgabe von Verdampfern an Minderjährige unabhängig vom Inhalt. Verpackungen, die Kinder ansprechen, erhöhen zusätzlich das Risiko einer versehentlichen Aufnahme.
Was Eltern wissen sollten: Ein Verdampfer im Sammelfigurendesign ist von einem Spielzeug äußerlich kaum zu unterscheiden. Solche Produkte gehören verschlossen und außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahrt.
Einordnung: THC haltige Produkte sind in Deutschland nicht verkehrsfähig. Bei Verdacht auf Aufnahme durch ein Kind gilt: sofort den Giftnotruf kontaktieren.







