Kunstwörter, die Cannabis mit einem Süßwarenbegriff verschmelzen, sind der verbreitetste Namenstyp in dieser Kategorie und rechtlich aufschlussreich.
Was sie bewirken sollen: Sie signalisieren den Inhalt, ohne eine geschützte Marke wörtlich zu übernehmen. Das ist der Versuch, markenrechtlich knapp vorbeizuzielen.
Warum das meist scheitert: Markenrecht schützt nicht nur identische Zeichen, sondern auch verwechslungsfähig ähnliche. Entscheidend ist der Gesamteindruck aus Klang, Schriftbild und Aufmachung, nicht die exakte Buchstabenfolge.



