Produktnamen, die sich ausdrücklich an Kinder richten, sind im Zusammenhang mit wirkstoffhaltigen Produkten besonders problematisch, und in Deutschland ist die Rechtslage dazu eindeutig.
Das Jugendschutzgesetz verbietet die Abgabe entsprechender Produkte an Minderjährige. Für Cannabisprodukte gilt zusätzlich das KCanG, das den gewerblichen Verkauf vollständig ausschließt.
Warum die Benennung zusätzlich wiegt: Ein Name, der ein Kinderprodukt bezeichnet, senkt die Hemmschwelle und erschwert die Unterscheidung im Haushalt. Beides erhöht das Risiko einer versehentlichen Aufnahme.
Praktische Konsequenz: Solche Produkte gehören verschlossen aufbewahrt und niemals in Reichweite von Kindern. Bei Verdacht auf Aufnahme sofort den Giftnotruf kontaktieren.



