Regulierte Cannabismärkte verbieten Verpackungen, die Süßwaren nachahmen, praktisch ausnahmslos. Die Begründung dafür ist gut dokumentiert.
Die typischen Vorgaben: keine Cartoonfiguren, keine Nachahmung bekannter Marken, keine kindlich wirkenden Farben und Formen, dafür verpflichtend ein Warnsymbol, kindersichere Verschlüsse und eine deutliche Angabe des Wirkstoffgehalts.
Warum diese Regeln existieren: Nach der Legalisierung in mehreren US Bundesstaaten stiegen die Vergiftungsfälle bei Kindern messbar an. Die Verpackungsvorgaben waren die direkte Reaktion darauf.
In Deutschland stellt sich die Frage anders, weil essbare Cannabisprodukte hier gar nicht verkehrsfähig sind. Entsprechend gibt es weder Verpackungsvorgaben noch Kontrolle.



